Sport- und Spielstätten

Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan des Landkreises Eichsfeld

Fotografische Darstellung vom Freibad Dingelstädt. Zu sehen ist das Nichtschwimmerbecken mit einer Rutsche, einem Wasserspiel und der Einstiegstreppe.

Der Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan des Landkreises Eichsfeld zeigt eine zusammenfassende Darstellung der vorhandenen Sport- und Spielstätten und gibt einen Überblick über den derzeitigen und mittelfristig zu erwartenden Bedarf an Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen. Die Belange des Freizeit- und Vereinsbereiches wurden ebenso berücksichtigt, wie die Anforderungen des Schulsports.

Ziel dieses Rahmenleitplanes ist es, die Voraussetzung für eine wirtschaftliche und gleichwertige Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Eichsfeld mit Sport-, Spiel und Freizeitanlagen zu schaffen, damit möglichst allen Einwohnern eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche und spielerische Betätigung ermöglicht wird. 

Der Rahmenleitplan soll den kreisangehörigen Städten, Gemeinden, Landgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften als Grundlage zur Erstellung der örtlichen Sportstätten-Leitpläne dienen.

Maßgebend für die zu entwickelnden Anlagen (Art, Größe, Gliederung, Ausstattung) sind die Einwohnerzahlen von August 2021, die Anzahl der Schulklassen lt. Schulnetzplan einschließlich Klassenstärken, sowie Zahl, Größe und Aktivität der Turn- und Sportvereine nach den Erhebungen des Kreissportbundes für das Jahr 2020.

 

Sportvereine und deren Mitglieder

Nachfolgender Übersicht kann die Anzahl der Vereine des Kreissportbundes Eichsfeld nach Verwaltungsgemeinschaften entnommen werden.

Spielplätze im Landkreis Eichsfeld

Der Landkreis Eichsfeld ist in allen Städten, Landgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sehr gut mit Spielplätzen ausgestattet wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist.

Gem. § 6 Thüringer Sportfördergesetz werden folgende Kriterien für öffentliche Spielplätze genannt:
1. Spielplätze für Kleinkinder
2. Familiengerechte Nachbarschaftsspielplätze
3. Bolzplätze
4. Öffentlich aufgestellte Sportgeräte

Öffentliche Spielplätze für Kleinkinder werden für Kinder bis zu 6 Jahren in kleineren Wohnbereichen oder Wohnstraßen errichtet. Familiengerechte Nachbarschaftsspielplätze werden für größere Wohnbereiche errichtet. Sie sollen Spielmöglichkeiten für alle Altersstufen bieten. Die Gesamtanlage soll sich in einen Spielbereich für Kleinkinder, einen Spielbereich für Kinder über 6 Jahre und einen Familienspielbereich gliedern. Bolzplätze werden für Schulkinder und Jugendliche in Zuordnung zu größeren Wohneinheiten errichtet. Die Größe und Ausstattung weist die unterschiedlichsten Formen aus. Die Durchschnittsgröße eines Spielplatzes liegt bei ca. 700 m². Der in der Thüringer Sportstättenverordnung vorgegebene Orientierungswert von 0,5 m² pro Einwohner wird in unserm Landkreis von allen Kommunen erreicht und überboten.

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