Gewerbe
Der Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht ist zuständig für die Durchführung der Gewerbeordnung und den dazu ergangenen Verordnungen sowie des Vollzuges des Thüringer Gaststättengesetzes.
In Deutschland herrscht vom Grundsatz her Gewerbefreiheit, d. h. derjenige, der sich selbstständig machen möchte, muss die Aufnahme des Gewerbes seiner zuständigen Verwaltung anzeigen.
Allerdings besteht für einige Gewerbezweige eine Erlaubnispflicht (z. B. Reisegewerbe oder Makler). Ein solches Gewerbe darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.
Übersicht
- Gewerbemeldungen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Makler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler
- Reisegewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Pfandleihgewerbe
- Handwerksordnung
- Marktfestsetzungen
- Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)
- Spielhallenerlaubnisse
- Automatenaufstellung
- Ladenöffnung
- Gaststätten
- Sperrzeiten
- Schaustellung von Personen
- Schwarzarbeit
- Verkauf pyrotechnischer Gegenstände
- Heilpraktikerwesen
- Feiertagsrecht
Hinweis zur Zuständigkeit
Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ist für ihr Gebiet, mit Ausnahme des Vollzuges des Preisangabengesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes, selbst zuständig.