Gewerbe

Der Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht ist zuständig für die Durchführung der Gewerbeordnung und den dazu ergangenen Verordnungen sowie des Vollzuges des Thüringer Gaststättengesetzes.

In Deutschland herrscht vom Grundsatz her Gewerbefreiheit, d. h. derjenige, der sich selbstständig machen möchte, muss die Aufnahme des Gewerbes seiner zuständigen Verwaltung anzeigen.

Allerdings besteht für einige Gewerbezweige eine Erlaubnispflicht (z. B. Reisegewerbe oder Makler). Ein solches Gewerbe darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.

Hinweis zur Zuständigkeit

Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ist für ihr Gebiet, mit Ausnahme des Vollzuges des Preisangabengesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes, selbst zuständig.

Hier geht es zur Seite der Stadt Heilbad Heiligenstadt

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