Sinnesbehindertengeld

Auf der Grundlage des Sinnesbehindertengeldgesetzes erhalten Blinde,Gehörlose und Taubblinde Sinnesausgleichsgeld.

Rechtlich ist folgende Abfolge zu berücksichtigen:

Bevor über die Gewährung von Sinnesbehindertengeld entschieden werden kann, ist zwingend ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft durchzuführen.

Sinnesbehindertengeld kann ausschließlich über einen gültigen Bescheid zur Schwerbehinderung gewährt werden.

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