Sinnesbehindertengeld
Auf der Grundlage des Sinnesbehindertengeldgesetzes erhalten Blinde,Gehörlose und Taubblinde Sinnesausgleichsgeld.
Rechtlich ist folgende Abfolge zu berücksichtigen:
Bevor über die Gewährung von Sinnesbehindertengeld entschieden werden kann, ist zwingend ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft durchzuführen.
Sinnesbehindertengeld kann ausschließlich über einen gültigen Bescheid zur Schwerbehinderung gewährt werden.