Ausnahmegenehmigungen und Anträge der Straßenverkehrsbehörde

Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte (Parkerleichterung)

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Parkerleichterung) werden neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
    sofern das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert)
    oder Bl (Blind) auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen
    ist.
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
    oder
  • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes

Die benötigten Anträge und Informationen stehen Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

Sonstige Anträge

Nachfolgend finden Sie Anträge des Straßenverkehrsamtes zum Download als PDF:

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