Ausnahmegenehmigungen und Anträge der Straßenverkehrsbehörde
Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte (Parkerleichterung)
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Parkerleichterung) werden neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen benötigt:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild,
sofern das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert)
oder Bl (Blind) auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen
ist. - Kopie des Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
oder - Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
Die benötigten Anträge und Informationen stehen Ihnen nachfolgend zur Verfügung:
Sonstige Anträge
Nachfolgend finden Sie Anträge des Straßenverkehrsamtes zum Download als PDF: