Heilpraktikerwesen
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Unter den Begriff der Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
Psychotherapie ist im Sinne dieser Definition Ausübung der Heilkunde, die Erlaubnis kann auf diesen Bereich beschränkt werden.
Antragstellung
Der Antrag ist formlos zu stellen beim:
Landkreis Eichsfeld
Rechts- und Ordnungsamt
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-3225, -3221, -3222
Fax: 03606 650-9040
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de
Für die Abnahme der Prüfung ist im Freistaat Thüringen das Gesundheitsamt der Stadt Erfurt zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gemäß § 2 des Heilpraktikergesetzes (HPrG) und der 1. Durchführungsverordnung zum HPrG sind folgende Unterlagen zur Antragstellung erforderlich:
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde
- Ehe-Urkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 1 Monat)
- Eidesstattliche Versicherung, dass kein Gerichts- bzw. staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliches Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht, die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweise über abgeschlossene Schulausbildungen
- Nachweis darüber, wo der Beruf des Heilpraktiker ausgeübt werden soll
Für Diplompsychologen gilt zusätzlich:
- Eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller nur auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie tätig wird.
- Amtliche Beglaubigung des Diploms