Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerbe- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgten, eingetragen.

Privatpersonen und juristische Personen benötigen den Auszug zur Vorlage bei der Behörde wenn ein erlaubnispflichtiges (z.B. Makler, Versicherungsvermittler, Reisegewerbe) oder überwachungsbedürftiges Gewerbe (z.B. Reisebüro, Fahrzeughandel) ausgeübt werden soll. Weiterhin können öffentliche Auftraggeber die Vorlage des Auszuges bei Ausschreibungen verlangen.

Der Auszug ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Der Personalausweis und bei juristischen Personen der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister ist vorzulegen. 

Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt dauert etwa zwei bis drei Wochen.

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