Verkauf pyrotechnischer Gegenstände

Gewerbetreibende die im Rahmen ihrer Verkaufsstelle pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen wollen, haben dieses mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Ebenfalls sind Veränderungen wie Einstellung des Handels und/oder Wechsel der mit dem Verkauf beauftragten Person bekannt zu geben.

Möglichkeit zur digitalen Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, eine die Aufnahme/Fortführung des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 in elektronischer Form anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsverfahren

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