Verkauf pyrotechnischer Gegenstände
Gewerbetreibende die im Rahmen ihrer Verkaufsstelle pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen wollen, haben dieses mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Ebenfalls sind Veränderungen wie Einstellung des Handels und/oder Wechsel der mit dem Verkauf beauftragten Person bekannt zu geben.
Möglichkeit zur digitalen Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit, eine die Aufnahme/Fortführung des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 in elektronischer Form anzuzeigen.