Anmeldung zur Teilnahme am Schulessen

Hinweise

Sie möchten Ihr Kind in der Schule zur Teilnahme am Schulessen anmelden. Hierbei ist folgendes zu beachten:


An- und Abmeldung von Essen sowie Essenauswahl
Hierzu erfolgt eine Information der jeweiligen Schule über die schulinterne Verfahrensweise!


Berechnung
Die Abrechnung des Schulessens erfolgt gegenüber dem Landkreis Eichsfeld. Grundsätzlich beträgt der Preis pro Schülerportion 2,50 EUR. Der Gesamtbetrag bemisst sich jeweils in Höhe der Tage mit der Teilnahme an der Mittagsverpflegung vervielfacht um 2,50 EUR, sodass ein monatlicher Maximalbetrag bei einer Mittagsverpflegung von 23 Schultagen i. H. v. 57,50 EUR beträgt. Sollte ein geringerer Eigenanteil ermittelt worden sein, so bestimmt sich der Betrag in Höhe dieses errechneten Eigenanteils.

Abrechnung und Fälligkeit
Die Rechnungslegung der Essenportionen erfolgt immer im Folgemonat (Bsp.: Essengeld Monat Januar wird im Februar abgerechnet).
Der Rechnungsbetrag wird zum 30. des Monats fällig.

Zahlweise des Essengeldes
In der Regel soll die Zahlung des Essengeldes durch das SEPA-Basislastschriftverfahren erfolgen. Dazu nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Antrag zur Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, den monatlichen Betrag zu überweisen oder in der Schule in bar zu zahlen.

Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zur Teilnahme am Schulessen auch in elektronischer Form durchzuführen.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsverfahren

 

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