Hilfe für Flüchtlinge der Ukraine

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Fortgeltung Ukrainische Aufenthaltserlaubnisse

Schutzbedürftige ukrainische Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, welche bis zum 04.03.2024 gültig ist und sich weiterhin im Bundesgebiet aufhalten, erhalten automatisch, ohne dass es einer Beantragung und Neuausstellung ihrer Aufenthaltskarte bedarf, eine Verlängerung ihres Aufenthaltsrechts gemäß Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung -UkraineAufenthFGV vom 04. Dezember 2023 Bundesgesetzblatt Nr. 334.

Ausländerbehörde:

Die Ausländerbehörde des Landkreises Eichsfeld ist im Asylverfahren Ansprechpartner für folgende Aufgaben:

  • Wohnungsunterbringung
  • Sozialbetreuung
  • finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Krankenhilfe

Erstaufnahmestelle

Die Erstaufnahmestelle für ukrainische Flüchtlinge in Thüringen befindet sich in der

Jenaer Straße 49
07607 Eisenberg
Thüringen

Weitere Hilfsangebote und Hinweise zu Spenden:

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist darauf hin, dass aufgrund der bereits stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen und fehlender Kapazitäten von unaufgeforderten, nicht abgesprochenen Sachspendenaktionen abzusehen ist. Geldspenden sind aktuell zielführender.

Weitere Informationen:

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