Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Eichsfeld

Junge Familien mit ihren Kindern finden im Landkreis Eichsfeld einen Lebensraum vor, in dem sie geschützt sind und zu lebenstüchtigen Menschen heranwachsen können.

Gesetzliche Grundlage:

§ 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

  1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Angebote des Jugendamtes nach Zielgruppen

  1. Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche: (siehe hierzu den Präventionskatalog des Landkreises Eichsfeld),
  2. Gesprächsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte,
  3. Beratungsangebote und Fachtage für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und
  4. Beratungsangebote und Besuche vor Ort für Gewerbetreibende (Verkaufsstellen) und Veranstaltende.

Kontaktdaten

Jugendamt
Aegidienstraße 19
37308 Heilbad Heiligenstadt
 
Tel. 03606 650-5130, -5131, -5132, -5146, -5147
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

Nützliche Links und Downloads

Jugendschutzgesetz (223,0 KiB)

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