Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Eichsfeld
Junge Familien mit ihren Kindern finden im Landkreis Eichsfeld einen Lebensraum vor, in dem sie geschützt sind und zu lebenstüchtigen Menschen heranwachsen können.
Gesetzliche Grundlage:
§ 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Angebote des Jugendamtes nach Zielgruppen
- Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche: (siehe hierzu den Präventionskatalog des Landkreises Eichsfeld),
- Gesprächsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Beratungsangebote und Fachtage für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und
- Beratungsangebote und Besuche vor Ort für Gewerbetreibende (Verkaufsstellen) und Veranstaltende.
Kontaktdaten
Jugendamt
Aegidienstraße 19
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-5130, -5131, -5132, -5146, -5147
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de