Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ermittelt und prüft im Auftrag des Vormundschaftsgerichtes die Voraussetzungen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Volljährige unter Berücksichtigung des Einsatzes ambulanter Hilfen und Erteilung von Vorsorgevollmachten.

Volljährige hilfsbedürftige Menschen nach dem Betreuungsgesetz sind psychisch Kranke oder körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht allein erledigen können.

Die Betreuungsbehörde bietet umfassende Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie der gesetzlichen Betreuung, auch zur Patientenverfügung an. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter berechtigt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vollmachten zu beglaubigen.

Hinweis:

Für die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten erheben wir eine Gebühr von 10 €. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Unterschrift darf erst im Beisein der Urkundsperson geleistet werden.

Hinweis: Bitte drucken Sie das Formular jeweils auf 2 Seiten aus (nicht Vor- und Rückseite)

Unsere Aufgaben als Betreuungsbehörde…

Wir…

  • …informieren Sie über die Bedeutung einer gesetzlichen Betreuung und klären Sie zum gerichtlichen Verfahren auf
  • …leiten bei Bedarf das notwendige Verfahren beim Betreuungsgericht ein, wenn für Sie die Unterstützung einer gesetzlichen Betreuung in Frage kommen sollte
  • …unterstützen das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in einzelnen Betreuungsverfahren.
  • …agieren als Ansprechpartner für alle im Landkreis Eichsfeld tätigen Betreuer und Betreuerinnen
  • …beraten und unterstützen Sie, wenn Sie an der Übernahme von Betreuungen interessiert sind
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