Schule
Übersicht
Schulträger
Der Landkreis Eichsfeld ist nach § 13 Thüringer Schulgesetz Träger aller staatlichen Schulen im Kreisgebiet. Der Schulträger hat für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sach- und Ausstattungsaufwand bereitzustellen, sowie für das nötige Personal zur Realisierung der Verwaltung und Unterhaltung zu sorgen (§ 3 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz).
Die Aufgabenerfüllung sichern das Schulverwaltungsamt und das Liegenschaftsamt des Landkreises Eichsfeld ab.
Hierzu zählen:
- die Schulnetzplanung
- Bauinvestitionen und Ausstattungen für die Schulen
- die Planung der Schülerbeförderung
- die Abrechnung der Hortgebühren
- die Mittagsverpflegung der Schüler
- Projektförderungen
- die Sportförderung des Landkreises und Vergabe der Sporthallen
- die Umsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
- Erwachsenenbildung durch die Kreisvolkshochschule
- Unterbringung von Schülern und Auszubildenden im kreiseigenen Internat