Wasserrecht und Gewässerschutz

Unsere Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und zu schützen. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und des Wasserhaushaltes unterbleiben und insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.

In der Wasserbehörde werden u.a. folgende Hauptthemen bearbeitet:

Wasserschutzgebiete

  • Überwachung der Schutzbestimmungen
  • Zulassung von Ausnahmen zu Verboten und Beschränkungen im Schutzgebiet

Um Gewässer, insbesondere das Grundwasser, im Interesse der Allgemeinheit (u.a. der öffentlichen Trinkwasserversorgung) vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, können Wasserschutz- und -vorbehaltsgebiete festgesetzt werden. In diesen sind bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zulässig. Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen bestimmter Handlungen können unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen auf Antrag zugelassen werden.

Gewässerbenutzungen/ Grundwasser

Sie haben die Möglichkeit, die Meldung der jährlichen Grundwasserentnahmemenge in elektronischer Form anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsverfahren

Gewässerbau

  • Ausbau und Unterhaltung von Oberflächengewässern
  • Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten
  • Errichtung von Anlagen zur Wärmenutzung

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wS)

  • Errichtung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Anlagen zur Lagerung und Verwertung landwirtschaftlicher Abprodukte

Abwasserableitung und -beseitigung

  • Einleitung von kommunalem Abwasser aus Kläranlagen
  • Einleitung von Abwasser aus Abscheideranlagen
  • Einleitung von industriellem Abwasser

Formulare und Merkblätter

Nachfolgend finden sie zu den genannten Themen entsprechende Formulare und Merkblätter:

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