Fahrerlaubnis

Hinweise für Fristen zum Führerschein-Umtausch

Für Führerscheine vor 31.12.1998

Für Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 erstellt wurden, entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist.

Geburtsjahr Stichtag des Umtauschs
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
Ab 1971 19.01.2025
Für Führerscheine ab 01.01.1999

Für Führerscheine ab dem 01.01.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist.

Ausstellungsjahr Stichtag des Umtauschs
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • alter Führerschein

Die Kosten betragen 24 €

Finden Sie Ihre Informationen über den Thüringer Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen. Über das Suchfeld "Dienstleistung" können Sie Ihr Anliegen als Stichwort (z.B. Geburt, Heirat, Fahrerlaubnis, Kfz-Zulassung, Bauantrag) eingeben und Informationen zu den damit verbundenen behördlichen Leistungen, Zuständigkeiten, Formularen und benötigten Unterlagen erhalten. Geben Sie nachfolgend einfach Ihr Anliegen sowie Ihren Wohnort ein und wählen Sie aus der Vorschlagsliste aus:

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Freistaates Thüringen.

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