Fahrerlaubnis
Hinweise für Fristen zum Führerschein-Umtausch
Für Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 erstellt wurden, entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist.
Geburtsjahr | Stichtag des Umtauschs |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
Ab 1971 | 19.01.2025 |
Für Führerscheine ab dem 01.01.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist.
Ausstellungsjahr | Stichtag des Umtauschs |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild
- alter Führerschein
Die Kosten betragen 24 €
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Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen. Über das Suchfeld "Dienstleistung" können Sie Ihr Anliegen als Stichwort (z.B. Geburt, Heirat, Fahrerlaubnis, Kfz-Zulassung, Bauantrag) eingeben und Informationen zu den damit verbundenen behördlichen Leistungen, Zuständigkeiten, Formularen und benötigten Unterlagen erhalten. Geben Sie nachfolgend einfach Ihr Anliegen sowie Ihren Wohnort ein und wählen Sie aus der Vorschlagsliste aus:
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Freistaates Thüringen.

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