Nahverkehrsplan - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2017 - 2022
Der grundsätzliche Inhalt des Nahverkehrsplans wird in § 6 Abs. 1 des Thüringer Gesetztes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) definiert. Der Nahverkehrsplan soll „auf der Basis der verkehrspolitischen Zielstellung die mittel- und langfristige Entwicklung“ des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstellen. Neben einer Bestandsanalyse des ÖPNV-Bedarf, den Strategien und den Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV, soll der Nahverkehrsplan auch Aussagen zur Angebotsstruktur und Infrastrukturentwicklung des ÖPNV im jeweiligen Gebiet des Aufgabenträgers beinhalten.
Bitte laden Sie sich nachfolgend die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie die dazugehörigen Anlagen herunter: