Nahverkehrsplan - 5. Fortschreibung für den Zeitraum 2023 - 2027

Der grundsätzliche Inhalt des Nahverkehrsplans wird in § 6 Abs. 1 des Thüringer Gesetztes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) definiert. Der Nahverkehrsplan soll „auf der Basis der verkehrspolitischen Zielstellung die mittel- und langfristige Entwicklung“ des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstellen. Neben einer Bestandsanalyse des ÖPNV-Bedarfes, den Strategien und den Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV, soll der Nahverkehrsplan auch Aussagen zur Angebotsstruktur und Infrastrukturentwicklung des ÖPNV im jeweiligen Gebiet des Aufgabenträgers beinhalten.

Bitte laden Sie sich nachfolgend die 5. Fortschreibung des Nahverkehrsplans herunter:

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>