Jugendhilfeplan

Mit dem Sozialgesetzbuch VIII wird Kindern und Jugendlichen Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben garantiert. Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 80 SGB VIII die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Eichsfeld. Die Erstellung eines Jugendhilfeplans stellt somit eine Pflichtaufgabe dar. Der Jugendhilfeplan des Landkreises Eichsfeld gilt für den Zeitraum von 2022 bis 2023 und dient als Orientierung für alle Beteiligten in der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

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