Bewachungsgewerbe

Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a Gewerbeordnung ist u.a. gegeben bei der Fahrzeugbewachung (Kfz.; Fahrräder), Gebäudebewachung, Geld- und Werttransporten, Veranstaltungsdienst (außer Ordnungsdiensten) und Personenschutz. Ebenfalls sind die selbstständigen Kaufhausdetektive erlaubnispflichtig.

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