Familiengerichtshilfe
Die Familiengerichtshilfe berät bei Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsfragen und wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit.
Zuständigkeit
Heilbad Heiligenstadt
Jugendamt
Aegidienstraße 24
Tel. 03606 650-5122
Worbis
Außenstelle Jugendamt
Friedensplatz 1
Tel. 03606 650-5182
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig, wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die jungen Menschen, bei Jugendlichen auch die Eltern, auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten und versteht sich als freiwilliges Angebot.
Zuständigkeit
Heilbad Heiligenstadt |
Jugendamt |
Aegidienstraße 24 |
Tel. 03606 650-5123 |
Worbis |
Außenstelle Jugendamt |
Friedensplatz 1 |
Tel. 03606 650-5183, - 5184 |