Spielhallenerlaubnisse

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf laut Thüringer Spielhallengesetz der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierzu ist auch die aufgrund der Gewerbeordnung erlassene Spielverordnung zu beachten (z.B. Regelung der Anzahl und Aufstellmöglichkeit der Geräte).

Die Spielhallenerlaubnis ist personen- und ortsbezogen.

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