Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Zu den Aufgaben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes gehören:
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zur Erfassung des Entwicklungsstandes und ggf. dem Einleiten von Fördermaßnahmen sowie zur Früherkennung von Gesundheitsdefiziten, als Ergänzung zu den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Einschulungsuntersuchungen nach dem Thüringer Schulgesetz
- jährliche Untersuchung aller Schüler festgelegter Klassenstufen (4. und 8. Klasse) nach dem Thüringer Schulgesetz zur Früherkennung von Gesundheitsdefiziten
- ärztliche Untersuchung der Schüler der Förderschulen nach dem Thüringer Schulgesetz im Abstand von 2 Jahren
- Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO)
- Beratung von Schülern, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Belangen im Kontext Schule und Kita
- Vermittlung von Informationen zur Kinder- und Jugendgesundheit
- Erstellung von ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen (sozialpädiatrische Maßnahmen, Notwendigkeit individueller Fördermaßnahmen und Hilfe im Kontext Schule und Kita, sonderpädagogischer Förderbedarf, Atteste für Schulsporteinschränkung/-befreiung und Notenaussetzung, Taxibeförderung zur Schule)