Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Zu den Aufgaben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes gehören:

  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zur Erfassung des Entwicklungsstandes und ggf. dem Einleiten von Fördermaßnahmen sowie zur Früherkennung von Gesundheitsdefiziten, als Ergänzung zu den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
  • Einschulungsuntersuchungen nach dem Thüringer Schulgesetz
  • jährliche Untersuchung aller Schüler festgelegter Klassenstufen (4. und 8. Klasse) nach dem Thüringer Schulgesetz zur Früherkennung von Gesundheitsdefiziten
  • ärztliche Untersuchung der Schüler der Förderschulen nach dem Thüringer Schulgesetz im Abstand von 2 Jahren
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO)
  • Beratung von Schülern, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Belangen im Kontext Schule und Kita
  • Vermittlung von Informationen zur Kinder- und Jugendgesundheit
  • Erstellung von ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen (sozialpädiatrische Maßnahmen, Notwendigkeit individueller Fördermaßnahmen und Hilfe im Kontext Schule und Kita, sonderpädagogischer Förderbedarf, Atteste für Schulsporteinschränkung/-befreiung und Notenaussetzung, Taxibeförderung zur Schule)
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