Sperrzeiten

Für Spielhallen, Vergnügungsplätze, Schaustellungen, Musikaufführungen und Theater- sowie Filmvorführungen im Freien und in Biergärten, Wirtschaftsgärten und Festzelten sind in Thüringen allgemein geltende Sperrzeiten festgelegt.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

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