Hygiene, Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Im Rahmen der Aufsicht über gesundheitsrelevante Bereiche und der Überwachung der Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden folgende Aufgaben erfüllt:
- Erfassung von Personen mit übertragbaren Krankheiten, Meldung, Ermittlung von Infektionsketten, Beratung und Aufklärung, Kontrolle und Anordnung von Schutzmaßnahmen
- Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG und Ausstellen von Nachweisheften
- Überwachung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene ( a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schwimmbäder, Schulen und Kindereinrichtungen)
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Bau- oder Gewerbegenehmigungen für die oben aufgeführten Bereiche
- Überwachung der Trink- und Badewasserqualität
- Information und Beratung der Bevölkerung und der Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (bspw. Bei hygienischen Problemen durch Schädlinge, Schimmel, Feuchtigkeit, Umweltschadstoffe)
- Tuberkulosefürsorge
Hinweis:
Die Belehrungen nach § 43 IfSG finden nach telefonischer Anmeldung in der Regel donnerstags von 13.30 – 17.00 Uhr statt. Mitzubringen sind der Personalausweis, der Impfausweis (sofern vorhanden) sowie 20 € in bar.