Anmeldung für den Schulhort
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Einkommensprüfung werden folgende Unterlagen von den Eltern und den Lebenspartnerschaften benötigt:
- Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres (Nichtselbständige, Beamte)
- Nachweis über Erziehungsgeld/Elterngeld/Betreuungsgeld
- Bescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld
- Bescheid über Grundsicherung (SGB II, SGB XII)
- Bescheid über Leistungen nach SGB III, BAB, BAföG sowie sonstige Sozialleistungen
- Bescheid über Wohngeld
- Bescheid über Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bescheid nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Rentenbescheid (Witwer- bzw. Witwenrente, Halb- oder Vollwaisenrente)
- Kindergeldnachweis (aktuelle Kopie des Kontoauszuges der Überweisung)
- Nachweis über Unterhalt, Unterhaltsvorschuss für das Hortkind, Ehegattenunterhalt
- Pflegeeltern - Nachweis über Hilfe zur Erziehung nach § 33 u. 34 SGB VIII
- Nachweis über sonstige Einkommen (Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen)
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (Selbständige)
- Nachweis über Besuch der Geschwisterkinder in der Kita oder Kindertagespflege
Hat kein bzw. kein vollständiger Einkommensnachweis vorgelegen, so erfolgt die Zuordnung zur höchsten Einkommensgruppe.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und die Formulare zur Anmeldung Ihres Kindes für den Besuch des Schulhortes:
Elektronisches Antragsverfahren
Anmeldung zum Schulhort
Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zum Besuch des Schulhortes auch in elektronischer Form durchzuführen. Wird gleichzeitig eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht, können Sie dieses im Online-Antrag auswählen.
SEPA-Lastschriftverfahren und Änderung der Bankverbindung
Sie haben die Möglichkeit jederzeit die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu beantragen. Teilen Sie uns über das folgende Formular bitte auch Änderungen Ihrer Bankverbindungen mit.
Hinweis: Sollten Sie bereits einen Antrag auf Besuch des Schulhortes gestellt und dort die Teilnahme zum SEPA-Lastschriftverfahren ausgewählt haben, ist eine separate Antragstellung nicht erforderlich.