Förderprogramme für Menschen mit Behinderung
Maßnahme Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte (SBZ)
Ziel / Gegenstand
Gefördert werden als Reaktion auf die demografische Entwicklung
- strukturwirksame städtebauliche Vorhaben zur Schaffung attraktiver Lebens-, Mobilitäts- und Wirtschaftsbedingungen
- Anpassungen öffentlicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen sowie der gesundheitlichen Versorgung
- Vorhaben zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen
- nichtinvestive Vorhaben zur Stabilisierung und Belebung des Geschäftsumfeldes von Handel und Gewerbe durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements
Als Reaktion auf die klimatische Entwicklung:
- Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
- Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Dr. Thomas Sauer
Tel.: 0361 57332-1264
E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie – ThStBauFR): ThürStAnz Nr. 12/2023, S. 556 ff., 01. März 2023 - 31. Dezember 2027
Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur
Ziel / Gegenstand
Die Förderung nach dieser Richtlinie dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen (Kommunen) unter Berücksichtigung der Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedürfnisse im Alltagsverkehr, Erhöhung der Sicherheit und des Grades der Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer,
Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 PBefG.
Antragssteller
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI): ThürStAnz Nr. 50/2022, S. 1511 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025
Förderung von Kultur und Kunst
Ziel / Gegenstand
Schaffung bzw. Konsolidierung der kulturellen Infrastruktur, Förderung kultureller Bildung und Teilhabe, Erhalt des kulturellen Erbes und identifikationsstiftende Wirkung, Förderung des künstlerischen Nachwuchses sowie Aufbau und Erweiterung von Fachkompetenz, Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt (z.B. Kreativität, Originalität, Authentizität) und Interkulturalität, Erhöhung der öffentlichen Wirkung (z.B. überregionale Ausstrahlung) oder Verbesserung der touristischen Vermarktung (z.B. Einbindung in touristisches Gesamtkonzept, herausragende Einzelvermarktung), Schaffung und Ausbau barrierefreier Zugänge, Ausgleich regionaler Benachteiligung, Bildung oder Aufrechterhaltung von Netzwerken, Einbindung / Anerkennung ehrenamtlichen Engagements.
Antragssteller
Ansprechpartnerin
Frau Daniela Lasserre
Tel.: 0361 57321-4733
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst: ThürStAnz Nr. 15/2017, S. 483 ff. ; ThürStAnz Nr. 40/2019, S. 1491, ThürStAnz Nr. 4/2022, S. 163ff, Tag ihrer Veröffentlichung - 31. Dezember 2027
Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF)
Ziel / Gegenstand
Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Finanzielle Unterstützung können für Maßnahmen bewilligt werden, die die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Wegen und Plätzen, Verkehrsmitteln, techn. Gebrauchsgegenständen sowie Mobilitätsangeboten zum Ziel haben. Aber auch die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, wie z.B. von Internet- und Intranetseiten, Applikationen, sonstigen Softwarelösungen sowie den darin eingestellten Dateien sollen finanziell unterstützt werden können. Weiter-hin werden barrierefreie Veröffentlichungen in unterschiedlichen, auch druckbaren Formaten (sprachliche Barrierefreiheit), Leichter Sprache sowie Dienstleistungen und Schulungen zur barrierefreien Information und Kommunikation gefördert.
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Michalke
Tel.: 0361 7447439
E-Mail: Jens.Michalke@aufbaubank.de
Thüringer Landesbeauftragter für MmB
Herr Joachim Leibiger
Tel.: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF): ThürStAnz Nr. 2/2022, Seite 99 ff., Tag nach der Veröffentlichung im Internet - 31. Dezember 2023
Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung
Ziel / Gegenstand
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen Zugang und Teilhabe an Angeboten der Erwachsenenbildung zu ermöglichen und damit ein inklusives Bildungssystem, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt gemeinsam lernen, zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass Erwachsenenbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Antragssteller
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie): ThürStAnz Nr. 48/2022, S. 1431 ff., 09. November 2022 - 31. Dezember 2025
Förderung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Ziel / Gegenstand
Unterstützung der Kommunen zur Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in Bezug auf die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen dauerhaft sicherzustellen. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sowie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen so gestärkt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Arlette Überall
Tel.: 0361 57381-1237
Richtlinie und Geltungsfrist
Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beauftragten für MmB bei Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Thüringen: ThürStAnz Nr. 50/2022, S.1509 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025
Förderung von kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderungen
Ziel / Gegenstand
Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen zu etablieren. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen so-wie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen im Zuge der Aufgabenwahrnehmung nach § 22 Abs. 1 S. 3 ThürGIG gestärkt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Arlette Überall
Tel.: 0361 57381-1237
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderungen nach § 22 Abs. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG): ThürStAnz Nr. 5/2022, S. 220 ff., 05. Januar 2022 - 31. Dezember 2024
Thüringer Landesprogramm zur „Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum“
Ziel / Gegenstand
Ergänzung der Bund-Länder-Programme „Stadtumbau Ost“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ für Kleinstädte im ländlichen Raum. Dieses Landesprogramm reagiert wie die beiden Bund-Länder-Programme auf jeweils spezifische Folgen des demografischen Wandels und des Klimawandels. Schwerpunkte der Förderung bilden:
– Rückbaumaßnahmen von dauerhaft leerstehenden Gebäuden, insbesondere in innerörtlich bedeutenden Lagen (z. B. Anger, Ein- und Ausfallstraßen) und
– städtebauliche Investitionen, die insbesondere der bedarfsgerechten baulichen Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer und kultureller Infrastruktureinrichtungen dienen (u. a. Herstellung der Barrierefreiheit).
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Dr. Thomas Sauer
Tel.: 0361 57332-1264
E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de
Frau Britt Janson
Tel.: 0361 57332-1265
E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Landesprogramm Zuwendung an die Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum: ThürStAnz Nr. 6/2011 S. 179 ff.
Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Ziel / Gegenstand
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben zur Beseitigung städtebaulicher Missstände; insbesondere Umstrukturierungsprozesse des Städtebaus vorrangig in kleineren zentralen Orten des ländlichen Raums, die mit Mitteln der Bund-Länder-Programme nicht gefördert werden können. In den historischen Orten des ländlichen Raums bildet es einen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Landeskultur.
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Dr. Thomas Sauer
Tel.: 0361 57332-1264
E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de
Frau Britt Janson
Tel.: 0361 57332-1265
E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Bisherige Richtlinie ausgelaufen.
Neue Richtlinie noch in Bearbeitung.
Sportstättenbau
Ziel / Gegenstand
- Bau und Sanierung von Sportstätten
- Sportstättenentwicklungsplanung
Antragssteller
Ansprechpartnerin
Frau Dagmar Fleischhauer
Tel.: 0361 57 341-1751
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen (Sportstättenbauförderrichtlinie – SportstättenbauFR) vom 08.01.2020 (derzeit erfolgt Novellierung der Richtlinie; diese wird in Kürze veröffentlicht und rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten)
Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaats Thüringen
Ziel / Gegenstand
Investitionen (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterungsbau sowie Ausstattungen) der Krankenhäuser in Thüringen (über 1 Mio. EUR)
Antragssteller
Thüringer Ministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) für die Beantragung der Förderung
Ansprechpartner
Herr Daniel Steiner
Tel.: 0361 57 381-1437
E-Mail: daniel.steiner@tmasgff.thueringen.de
Herr Christof Geyer
Tel.: 0361 57 332-1380
Richtlinie und Geltungsfrist
9 KHG,
§§ 10, 13 ThürKHG
Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Ziel / Gegenstand
Gefördert werden u. a. modellhafte Maßnahmen und regionale Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Ganz praktisch geht es dabei um alltägliche Themen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen.
Richtlinie und Geltungsfrist
Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) trat mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 28/2024 am 08. Juli 2024 in Kraft. Sie tritt mit dem 31. August 2027 außer Kraft.
Der Zeitpunkt für die Beantragung richtet sich nach Punkt 8.2 der Förderrichtlinie. Demnach sind Anträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen.