Förderprogramme für Menschen mit Behinderung

Maßnahme Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte (SBZ)

Ziel / Gegenstand

Gefördert werden als Reaktion auf die demografische Entwicklung

- strukturwirksame städtebauliche Vorhaben zur Schaffung attraktiver Lebens-, Mobilitäts- und Wirtschaftsbedingungen

- Anpassungen öffentlicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen sowie der gesundheitlichen Versorgung

- Vorhaben zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen

- nichtinvestive Vorhaben zur Stabilisierung und Belebung des Geschäftsumfeldes von Handel und Gewerbe durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements

Als Reaktion auf die klimatische Entwicklung:

- Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

- Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen

Ansprechpartner

Herr Dr. Thomas Sauer

Tel.: 0361 57332-1264

E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie – ThStBauFR): ThürStAnz Nr. 12/2023, S. 556 ff., 01. März 2023 - 31. Dezember 2027

Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur

Ziel / Gegenstand

Die Förderung nach dieser Richtlinie dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen (Kommunen) unter Berücksichtigung der Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedürfnisse im Alltagsverkehr, Erhöhung der Sicherheit und des Grades der Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer,
Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 PBefG.

Ansprechpartnerin

Frau Uta Helmholz

Tel.: 0361 57413-5403

E-Mail: uta.helmholz@tlbv.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI): ThürStAnz Nr. 50/2022, S. 1511 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025

Förderung von Kultur und Kunst

Ziel / Gegenstand

Schaffung bzw. Konsolidierung der kulturellen Infrastruktur, Förderung kultureller Bildung und Teilhabe, Erhalt des kulturellen Erbes und identifikationsstiftende Wirkung, Förderung des künstlerischen Nachwuchses sowie Aufbau und Erweiterung von Fachkompetenz, Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt (z.B. Kreativität, Originalität, Authentizität) und Interkulturalität, Erhöhung der öffentlichen Wirkung (z.B. überregionale Ausstrahlung) oder Verbesserung der touristischen Vermarktung (z.B. Einbindung in touristisches Gesamtkonzept, herausragende Einzelvermarktung), Schaffung und Ausbau barrierefreier Zugänge, Ausgleich regionaler Benachteiligung, Bildung oder Aufrechterhaltung von Netzwerken, Einbindung / Anerkennung ehrenamtlichen Engagements.

Ansprechpartnerin

Frau Daniela Lasserre

Tel.: 0361 57321-4733

E-Mail: daniela.lasserre@tsk.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst: ThürStAnz Nr. 15/2017, S. 483 ff. ; ThürStAnz Nr. 40/2019, S. 1491, ThürStAnz Nr. 4/2022, S. 163ff, Tag ihrer Veröffentlichung - 31. Dezember 2027

Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF)

Ziel / Gegenstand

Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Finanzielle Unterstützung können für Maßnahmen bewilligt werden, die die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Wegen und Plätzen, Verkehrsmitteln, techn. Gebrauchsgegenständen sowie Mobilitätsangeboten zum Ziel haben. Aber auch die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, wie z.B. von Internet- und Intranetseiten, Applikationen, sonstigen Softwarelösungen sowie den darin eingestellten Dateien sollen finanziell unterstützt werden können. Weiter-hin werden barrierefreie Veröffentlichungen in unterschiedlichen, auch druckbaren Formaten (sprachliche Barrierefreiheit), Leichter Sprache sowie Dienstleistungen und Schulungen zur barrierefreien Information und Kommunikation gefördert.

Ansprechpartner

Herr Michalke

Tel.: 0361 7447439

E-Mail: Jens.Michalke@aufbaubank.de

 

Thüringer Landesbeauftragter für MmB

Herr Joachim Leibiger

Tel.: 0361 573118000

E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF): ThürStAnz Nr. 2/2022, Seite 99 ff., Tag nach der Veröffentlichung im Internet - 31. Dezember 2023

Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung

Ziel / Gegenstand

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen Zugang und Teilhabe an Angeboten der Erwachsenenbildung zu ermöglichen und damit ein inklusives Bildungssystem, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt gemeinsam lernen, zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass Erwachsenenbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Ansprechpartner

Dr. Klaus Paffrath

Tel.: 0361 573411-023

E-Mail: Klaus.Paffrath@tmbjs.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie): ThürStAnz Nr. 48/2022, S. 1431 ff., 09. November 2022 - 31. Dezember 2025

Förderung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Ziel / Gegenstand

Unterstützung der Kommunen zur Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in Bezug auf die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen dauerhaft sicherzustellen. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sowie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen so gestärkt werden.

Ansprechpartnerin

Frau Arlette Überall

Tel.: 0361 57381-1237

E-Mail: Arlette.Ueberall@tmasgff.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beauftragten für MmB bei Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Thüringen: ThürStAnz Nr. 50/2022, S.1509 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025

Förderung von kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderungen

Ziel / Gegenstand

Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen zu etablieren. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen so-wie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen im Zuge der Aufgabenwahrnehmung nach § 22 Abs. 1 S. 3 ThürGIG gestärkt werden.

Ansprechpartnerin

Frau Arlette Überall

Tel.: 0361 57381-1237

E-Mail: Arlette.Ueberall@tmasgff.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderungen nach § 22 Abs. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG): ThürStAnz Nr. 5/2022, S. 220 ff., 05. Januar 2022 - 31. Dezember 2024

Thüringer Landesprogramm zur „Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum“

Ziel / Gegenstand

Ergänzung der Bund-Länder-Programme „Stadtumbau Ost“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ für Kleinstädte im ländlichen Raum. Dieses Landesprogramm reagiert wie die beiden Bund-Länder-Programme auf jeweils spezifische Folgen des demografischen Wandels und des Klimawandels. Schwerpunkte der Förderung bilden:


– Rückbaumaßnahmen von dauerhaft leerstehenden Gebäuden, insbesondere in innerörtlich bedeutenden Lagen (z. B. Anger, Ein- und Ausfallstraßen) und
– städtebauliche Investitionen, die insbesondere der bedarfsgerechten baulichen Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer und kultureller Infrastruktureinrichtungen dienen (u. a. Herstellung der Barrierefreiheit).

Ansprechpartner

Herr Dr. Thomas Sauer

Tel.: 0361 57332-1264

E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

 

Frau Britt Janson

Tel.: 0361 57332-1265

E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Landesprogramm Zuwendung an die Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum: ThürStAnz Nr. 6/2011 S. 179 ff.

Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Ziel / Gegenstand

Städtebauliche Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben zur Beseitigung städtebaulicher Missstände; insbesondere Umstrukturierungsprozesse des Städtebaus vorrangig in kleineren zentralen Orten des ländlichen Raums, die mit Mitteln der Bund-Länder-Programme nicht gefördert werden können. In den historischen Orten des ländlichen Raums bildet es einen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Landeskultur.

Ansprechpartner

Herr Dr. Thomas Sauer

Tel.: 0361 57332-1264

E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

 

Frau Britt Janson

Tel.: 0361 57332-1265

E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist

Bisherige Richtlinie ausgelaufen.

Neue Richtlinie noch in Bearbeitung.

Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Ziel / Gegenstand (Kopie)

Städtebauliche Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben zur Beseitigung städtebaulicher Missstände; insbesondere Umstrukturierungsprozesse des Städtebaus vorrangig in kleineren zentralen Orten des ländlichen Raums, die mit Mitteln der Bund-Länder-Programme nicht gefördert werden können. In den historischen Orten des ländlichen Raums bildet es einen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Landeskultur.

Ansprechpartner (Kopie)

Herr Dr. Thomas Sauer

Tel.: 0361 57332-1264

E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

 

Frau Britt Janson

Tel.: 0361 57332-1265

E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de

Richtlinie und Geltungsfrist (Kopie)

Bisherige Richtlinie ausgelaufen.

Neue Richtlinie noch in Bearbeitung.

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