Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Mutter und Vater für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ersetzt werden 67 oder 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800 € im Monat. Der Mindestbetrag, den Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 €. Leben in der Familie Geschwisterkinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich das Elterngeld um einen Geschwisterbonus von mindestens 75 €. Das Elterngeld kann, im Rahmen des Elterngeld Plus, bei gleichem Gesamtbudget auch auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden.
Die Elterngeldstelle des Landkreises prüft und entscheidet über die eingereichten Anträge auf Bundeselterngeld. Des Weiteren wird zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Elterngeldes und der Elternzeit informiert und beraten. Elterngeldanträge sind auf der Wochenstation des Eichsfeld-Klinikums Heiligenstadt sowie bei der Elterngeldstelle des Landkreises Eichsfeld und auf folgender Seite erhältlich:

Hinweis

Bitte achten Sie beim Download darauf, den gültigen Antrag mit der Bezeichnung „Elterngeld-Antrag für Geburten ab dem 01.09.2021“ herunterzuladen.

Zuständigkeit

Jugendamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
 
Tel. 03606 650-5141, -5142, -6013
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

 

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