Soziale Dienste

Kinder und Eltern haben ein Recht auf sozialpädagogische Beratung und Unterstützung, wenn die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es können durch den
Sozialen Dienst auch weiterführende Hilfen organisiert werden. Zu beachten ist, dass bei diesen Hilfen ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung im Jugendamt gestellt werden kann. Hilfe zur Erziehung außerhalb der Familie wird nur für eine befristete Zeit geleistet und sollte immer eine Rückführung des Kindes in die Familie zum Ziel haben. Bei einem Antrag auf Hilfegewährung ist es erforderlich, dass alle Familienmitglieder zur Mitarbeit bei der Lösung der Problemsituation bereit sind.

Nachfolgende Leistungen und Beratungen werden vom Sozialen Dienst angeboten:

  • Beratung von Kindern, Jugendlichen Volljährigen, Alleinerziehenden und Eltern in Erziehungsfragen, in Konfliktsituationen und sozialen Notlagen  
  • bei Hilfebedarf Einleitung und Koordination von Hilfeleistungen, Umsetzung der Hilfemaßnahmen und Begleitung der Hilfe durch regelmäßige Kontakte
  • Mitwirkung und Beratung in Namensänderungsverfahren
  • vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Inobhutnahme und Herausnahme der Familie

Zuständigkeit

Heilbad Heiligenstadt
Jugendamt
Aegidienstraße 24
 
 
Worbis
Außenstelle Jugendamt
Friedensplatz 1

Tel. 03606 650-5101

 

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