Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

Alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind hier zu verorten, die nicht durch eine der oben genannten Einzelleistungen abgedeckt sind. Hierzu zählen:

  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 113 Absatz 2 Nummer 4 SGB IX i.V.m. § 80 SGB IX. Sie werden erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen.
  • angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann

Pauschalbeträge für Pflegepersonen

  • Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich ist
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