Sinnesbehindertengeld

Sinnesbehinderten Menschen wird ein Sinnesbehindertengeld gem. § 1 Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld (ThürSinnbGG) gewährt, um durch die Sinnesbehinderung bedingte Mehraufwendungen ausgleichen zu können. Unabhängig vom Alter, Einkommen und Vermögen kann das Sinnesbehindertengeld beantragt werden. Sinnesbehindert sind blinde, gehörlose und taubblinde Menschen.

Das Sinnesbehindertengeld kann beim Sozialamt beantragt werden.

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