Schulverpflegung

Der Aufgabenbereich des Landkreises Eichsfeld umfasst die Schulverpflegung nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ThürSchFG. Die regelmäßige Versorgung der SuS mit Mittagessen gehört zum Schulaufwand, der den Sachaufwand einschließt. Dieser ist vom Schulträger zu tragen.

Im Landkreis Eichsfeld wird an allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen Mittagessen angeboten. Im Jahr 2019 wurden täglich durchschnittlich  3.850 Portionen an die SuS ausgereicht. In allen Schulen wird das vom Caterer fertig zubereitete und angelieferte Essen ausschließlich in Verteilerküchen ausgegeben. Momentan wurde die Schulspeisung an 34 der 47 Schulen in Form einer Konzession vergeben. Dabei bieten die Unternehmen zu vorgegebenen Bedienungen das Mittagessen auf eigenes Risiko an. In den anderen Schulen obliegen die Organisation der Schulverpflegung und die Abrechnung mit den Sorgeberechtigten dem Landkreis.

Nach § 6 Abs. 1 ThürSchFG können die Eltern an den Aufwendungen für das Mittagessen und das für dessen Bereitstellung erforderliche Personal beteiligt werden. Gemäß Kreistagsbeschluss erhebt der Landkreis Eichsfeld derzeit einen Beitrag in Höhe von 2,50 Euro pro Portion für SuS, die keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II und SGB XII beziehungsweise § 6b Kindergeldgesetz haben.

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