Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Aufzählung der wichtigsten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 42 SGB IX stimmt weitgehend mit der entsprechenden Regelungen für die einzelnen Träger der medizinischen Rehabilitation überein, wird jedoch ergänzt durch Leistungen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, die nach dem die Rehabilitation beherrschenden Grundsatz der möglichst frühzeitigen Intervention eines besondere Bedeutung haben.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Hilfsmittel
  • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
  • Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
  • die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen (wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen)
  • die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten.
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