Leistungen zur Förderung der Verständigung

Leistungen zur Förderung der Verständigung werden nach § 82 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher, die mit Gebärdensprache und lautsprachbegleitenden Gebärden unterstützen können, und andere geeignete Kommunikationshilfen.

Die Hilfe kann aber auch anderweitig erfolgen wie beispielsweise durch sonstige geeignete Personen. Leistungen zur Förderung der Verständigung können nach § 116 SGB IX auch als pauschalierte Geldleistungen sowie an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden und sind in diesem Fall entsprechend zusätzlich zu erfassen.

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