Leistungen für Wohnraum in einer Wohngemeinschaft

Leistungen für Wohnraum nach § 77 SGB IX erhalten erwachsene leistungsberechtigte Personen, die in einer Wohnung, die von mindestens einer weiteren erwachsenen Person bewohnt wird, leben. Es kann sich sowohl um die gemeinsame Wohnung von Ehegatten oder Partnern als auch um eine Wohngemeinschaft mit mindestens zwei erwachsenen Personen handeln.

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>