Leistungen für Wohnraum in besonderen Wohnformen

Leistungen für Wohnraum nach § 77 SGB IX  erhalten Personen die nicht in einer Wohnung leben. Hier werden insbesondere Leistungen für Wohnraum an Leistungsberechtigte erfasst, die in einer Einrichtung leben und denen keine Wohnung zur Verfügung steht.

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