Jugendschutz

Jugendschutz ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Regelungen und pädagogischen Angebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren.

Wirksamer Jugendschutz beinhaltet eine Kombination aus gesetzlichen und erzieherischen Regelungen und Angeboten.

Der gesetzliche Jugendschutz hat den Schutz der jungen Menschen vor Gefahren im Blick und wendet sich dabei an die Erwachsenen, die ihre Verantwortung gegenüber den jungen Menschen wahrnehmen müssen. Hierbei geht es um rechtlich wirksame Regeln und um Kontrolle. Ziel ist beispielsweise eine altersgemäße Nutzung von alkoholischen Getränken, Bild- und Ton-Trägern (Fotos, Videos, Musik, Computerspiele) und sozialen Medien. Die Regelungen des gesetzlichen Jugendschutzes sind vor allem im Jugendschutzgesetz verankert.

Für einen wirksamen Jugendschutz reichen gesetzliche Regeln und Kontrollen aber nicht aus. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz trägt dazu bei, dass junge Menschen die Fähigkeit entwickeln, Gefährdungen selbst zu erkennen und zu lernen, mit potentiell gefährlichen Verlockungen kompetent umzugehen. Verschiedene Angebote tragen zur Ausbildung der Urteilsfähigkeit und Selbstbestimmung junger Menschen bei. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und werden vom Jugendamt vor Ort bereitgestellt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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