Hygiene, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung sowie Verhinderung der Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten und die Mitwirkung bei der Förderung des Schutzes gegenüber gesundheitsgefährdenden und gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt.

Im Rahmen der Aufsicht über gesundheitsrelevante Bereiche und der Überwachung der Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden folgende Aufgaben erfüllt:

  • Erfassung von Personen mit übertragbaren Krankheiten nach § 6 IfSG, Meldung, Ermittlung von Infektionsketten, Beratung und Aufklärung, Kontrolle und Anordnung von Schutzmaßnahmen
  • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG und Ausstellen von Nachweisheften
  • Erarbeiten von Stellungnahmen im Rahmen von Bau- oder Gewerbegenehmigungen für die oben aufgeführten Bereiche
  • Überwachung der Trink- und Badewasserqualität:
    • Kontrolle der Trinkwasserversorgung durch Trinkwasserprobeentnahmen und die Überwachung der Eigenkontrolle der Versorgungsunternehmen
    • Kontrolle von Schwimmbädern, Badewasserproben und Überwachung der Eigenkontrolle
  • Erarbeiten von Stellungnahmen der Bestattungshygiene
  • Information und Beratung der Bevölkerung und der Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (bspw. bei hygienischen Problemen durch Schädlinge, Schimmel, Feuchtigkeit, Umweltschadstoffe)
  • Tuberkulosefürsorge

Der Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen: Krankenhäuser, Arztpraxen, physiotherapeutische Praxen, Alten- und Pflegeheime, Heime für Behinderte, Hotels, Schwimmbäder, Schulen, Kindereinrichtungen, Kosmetik und Fußpflege, Frisöre, Einrichtungen des Friedhofs- und Bestattungswesen, öffentliche Sanitäranlagen.

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