Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen

Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst gem. § 27b SGB XII den in der Einrichtung erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt, der insbesondere Bekleidungsbedarf und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung beinhaltet.

Einrichtungen im Sinne des SGB XII dienen der Pflege, der Behandlung oder sonstigen zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung. Neben ambulanten Leistungen, die außerhalb von Einrichtungen erbracht werden, sieht die Sozialhilfe nach § 13 SGB XII auch Hilfen für Einrichtungen vor, die nach teilstationären und stationären Leistungen unterschieden werden.

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