Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

In der Gemeinde Niederorschel wurde am 02.02.2023 der Ausbruch der Geflügelpest (= Vogelgrippe = Aviäre Influenza) amtlich festgestellt.

Die Einschleppung erfolgte höchstwahrscheinlich durch Wildenten.

Für alle Geflügelhaltungen in den Ortschaften

  • Gemeinde Niederorschel mit OT Deuna, Gerterode, Hausen, Rüdigershagen, Vollenborn,
  • Stadt Leinefelde-Worbis mit OT Adelsborn, Beinrode, Beuren, Birkungen, Bodenstein, Breitenbach, Breitenholz, Kallmerode, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Kirchworbis, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis,
  • VG Eichsfeld-Wipperaue mit Breitenworbis + OT Ascherode, Bernterode + Bernterode/Schacht, Buhla, Gernrode, Haynrode, Kirchworbis,
  • Landgemeinde Stadt Dingelstädt mit OT Beberstedt, Bickenriede, Dingelstädt, Helmsdorf, Hüpstedt, Reifenstein, Silberhausen und Zella

werden bestimmte Maßnahmen amtlich angeordnet, die im Rahmen einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nummer 06 vom 03.02.2023 bekannt gemacht sind.

Alle Geflügelhalter werden um entsprechende Aufmerksamkeit, Kenntnisnahme und Umsetzung gebeten!

Von einer allgemein verpflichtenden Aufstallung für Geflügel sieht das Veterinäramt nach aktueller Risikobewertung ab, empfiehlt diese aber für wertvolle Bestände.

Es sind amtliche Stichproben-Kontrollen zum Gesundheitszustand von Geflügel geplant.

FAQ - Fragen und Antworten

Muss ich aufstallen?

Von einer Aufstallungspflicht für Geflügel sieht das Veterinäramt nach Risikobewertung aktuell ab. Eventuelle Änderungen werden bekannt gegeben.

Bei Geflügelbeständen die nah an Gewässern gehalten werden bzw. bei häufigem Kontakt zu Wildvögeln wird eine Aufstallung empfohlen.

Welche Hygienemaßnahmen muss ich einhalten?

  • Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.
  • Ställe und sonstige Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60°C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen.
  • Schutzkleidung von Betriebsangehörigen ist ebenfalls nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren bzw. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Ihrem Geflügel in Berührung kommen können für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall bzw. bei Benutzung in mehreren Betrieben im abgebenden Betrieb vor der Abgabe zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels sind nach jeder Abholung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Es ist eine betriebsbereite Handwaschgelegenheit sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.
  • Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen sind die Hände (mit Seife) zu reinigen und anschließend zu desinfizieren (Händedesinfektionsmittel).
  • Es ist eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung einzuhalten.
  • Schuhe sind bei Betreten und Verlassen der Stallung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfung durch.

 

Nur für gewerbliche Geflügelhalter:

  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.

Brauche ich spezielle Desinfektionsmittel?

Da es sich beim Erreger der Geflügelpest um ein behülltes Virus handelt, muss für das eingesetzte Desinfektionsmittel mindestens eine begrenzt viruzide Wirkung angegeben sein.

Geprüfte Desinfektionsmittel für den Tierhaltungsbereich finden Sie im Internet unter www.desinfektion-dvg.de

Darf ich Eier weiterhin verzehren und/oder abgeben?

Eier dürfen weiterhin verzehrt und auch, zum Beispiel an einen Nachbarn abgegeben werden.

Sollte jedoch der Verdacht auf HPAI in Ihrem Bestand bestehen ist dies unverzüglich zu unterlassen.

Liegt mein Ort innerhalb einer Restriktionszone?

Schutzzone (3km Radius um den Seuchenbestand):

  • Niederorschel
  • Rüdigershagen
  • Kleinbartloff
  • Gernrode
  • Hausen

Überwachungszone (10km um den Seuchenbestand).

  • Adelsborn
  • Ascherode
  • Beberstädt
  • Beinrode
  • Bernterode
  • Bernterode Schacht
  • Beuren
  • Bodenstein
  • Birkungen
  • Breitenbach
  • Breitenholz
  • Breitenworbis
  • Buhla
  • Deuna
  • Dingelstädt
  • Gerterode
  • Haynrode
  • Helmsdorf
  • Hüpstedt
  • Kallmerode
  • Kaltohmfeld
  • Kirchohmfeld
  • Leinefelde
  • Reifenstein
  • Silberhausen
  • Wintzingerode
  • Vollenborn
  • Worbis
  • Zella

Werden Kontrollen stattfinden?

In der um den Ausbruchsbestand gebildeten Sperrzone werden stichprobenhaft Kontrollen von Geflügel haltenden Betrieben durchgeführt. Es wird die Gesundheit der Tiere und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen überprüft.

Darf ich mir jetzt weiteres Geflügel anschaffen?

Ja. Es besteht kein Beförderungsverbot und keine Sperre der Betriebe in der Sperrzone.

Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr ist es derzeit jedoch zu empfehlen, mit der Einstallung neuer Tiere zu warten.

Muss ich die Verendung einzelner Tiere direkt beim Veterinäramt melden?

Ein einzelnes verstorbenes Tier muss nicht gemeldet werden. Sollten jedoch Tiere ungewohnt gehäuft verenden oder andere Veränderungen auffallen (z.B. deutliche Verringerung der Futteraufnahme, deutlicher Abfall der Legeleistung, deutlich verringerte Aktivität der Tiere), dann ist dies dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ich will zu einer Geflügelschau. Muss ich etwas beachten?

Innerhalb der Sperrzone sind Geflügelausstellungen u.ä. verboten.

Da kein Beförderungsverbot angeordnet wurde, ist eine Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Sperrzone möglich. Es sind die Biosicherheitsmaßnahmen des Veranstalters zu befolgen.

Sollten nach Teilnahme der Veranstaltung Krankheitsanzeichen bei den Tieren auftreten, ist unverzüglich das Veterinäramt zu informieren.

Ist die Seuche für andere Tiere oder den Menschen ansteckend?

Vogelgrippe ist eine Infektionskrankheit, die durch verschiedene Typen von Grippeviren verursacht wird. Normalerweise kommen sie nur bei Geflügel vor und sind für den Menschen und andere Tiere harmlos. Bei einem normalen (d.h. nicht sehr engen) Kontakt zum Geflügel erfolgt i.d.R. keine Infektion.

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