Familiengerichtshilfe

Gem. § 50 SGB VIII haben Mütter und Väter Anspruch auf professionelle Hilfen bei Partnerschaftskonflikten, Familienkrisen, einer sich anbahnenden Trennung oder bei einer Scheidung. Die Hilfe soll dazu beitragen, Konflikte zwischen den Elternteilen zu bewältigen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung geht es darum, gute Lösungen für die gemeinsamen Kinder zu finden. Mit diesem Ziel beraten die Fachkräfte des Jugendamtes und wirken an Verfahren vor dem Familiengericht mit.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

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