Elterngeld

Gem. § 1 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat einen Anspruch auf Elterngeld, wer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht sowie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des Einkommens aus Erwerbstätigkeit; i.d.R. der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Es wird ein Höchstbetrag von 1.800 Euro und ein Mindestbetrag von 300 Euro gewährt, soweit nur bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld bezogen werden soll.

Elterngeld kann vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus wird ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gewährt, d.h. es erfolgt eine anteilige Auszahlung des regulären Kindergeldes auf die Gesamtzeit.

Das Elterngeld kann beim Jugendamt online oder postalisch beantragt werden. Zu den Formularen gelangen Sie hier.

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