Bildung und Teilhabe für Schülerbeförderungskosten

Schülerbeförderungskosten werden in tatsächlicher Höhe für erforderliche Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges berücksichtigt, soweit sie nicht durch Dritte übernommen werden.

Grundlage einer Kostenübernahme bildet dabei das günstigste zur Verfügung stehende Verkehrsmittel. Die Bestätigung ist vorzulegen.

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