Bildung und Teilhabe für Lernförderung

Die Lernförderung soll Lernschwierigkeiten beseitigen und Defizite aufholen.

Voraussetzung für die Antragstellung ist der Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule. Anspruchsberechtigte dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Weiterhin ist eine Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen, vorzulegen.

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