Bildung und Teilhabe am Sozialen und Kulturellen Leben

Die monatlichen Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben betragen maximal 15,00 Euro. Der monatliche Betrag kann auch für eine einmalige Aktivität (z. B. Ferienfreizeit) angespart werden. Maximal ist eine Leistungsgewährung von 180,00 Euro innerhalb eines Bewilligungszeitraumes (dies entspricht 12 Monaten) möglich.

Übersteigende Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu zahlen. Dem Antrag ist eine Bestätigung vom Verein/ Leistungsanbieter bezüglich des Inhaltes einschließlich des Zielortes, der Dauer und der Kosten der besuchten Aktivität beizufügen. 

Die Teilhabe am Sozialen und Kulturellen Leben kann beantragt werden für Aktivitäten aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein), für Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Kreativkurs), für die Teilnahme an vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung und für die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Ferienfreizeit).

Im Einzelfall können auch tatsächliche Aufwendungen übernommen werden, die im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten entstehen und nicht zumutbar aus dem Regelsatz bestritten werden können (z. B. Ausrüstungsbeihilfen).

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