Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ermittelt und prüft im Auftrag des Vormundschaftsgerichtes die Voraussetzungen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Volljährige unter Berücksichtigung des Einsatzes ambulanter Hilfen und Erteilung von Vorsorgevollmachten.

Volljährige hilfsbedürftige Menschen nach dem Betreuungsgesetz sind psychisch Kranke oder körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht allein erledigen können.

Die Betreuungsbehörde bietet umfassende Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie die gesetzlichen Betreuung an. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter berechtigt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vollmachten zu beglaubigen.

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