Assistenzleistungen nach § 113 Abs. Abs. 2 Nr. 2 SGB IX (qualifizierte Assistenz)

Die qualifizierte Assistenz nach § 113 Abs. Abs. 2 Nr. 2 SGB IX umfasst die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung und werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags (Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen).

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