Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Im Sozialamt können sich Bürgerinnen und Bürger in Fragen zum Schwerbehindertengesetz beraten lassen. Seit dem 01. Mai 2008 ist der Landkreis Eichsfeld auch für die Feststellung des Grades der Behinderung und Erteilung des Schwerbehindertenausweises zuständig. Den Antrag sowie ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen und Informationen zur Antragstellung finden Sie nachfolgend zum Download als PDF:

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