Reisen mit Heimtieren

Was muss bei Reisen mit Heimtieren beachtet werden?

Was muss bei Reisen mit Heimtieren beachtet werden?

Generell ist zu empfehlen, sich langfristig vor Antritt einer Reise mit einem Heimtier über die aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren.

Reisen innerhalb der EU

Bei privaten Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU muss für diese Tiere ein einheitlicher EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis wird vom praktizierenden Tierarzt ausgestellt und muss die Identität und ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip, sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentieren. Für die Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen oder die Auffrischungsimpfung im Intervall der vom Impfstoffhersteller angegebenen Frist liegen (Eintrag im Ausweis „gültig bis“).
Zusätzliche Sondervorschriften einzelner EU-Länder (z.B. Schweden, Vereinigtes Königreich, Irland, Malta) sind der Homepage des Auswärtigen Amtes zu entnehmen.
Grundsätzlich dürfen im privaten Reiseverkehr nur höchstens 5 Heimtiere pro Person mitgeführt werden. Diese dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Andernfalls gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren.

Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder):

Die Einreisebedingungen von Heimtieren (Hunde, Katze, Frettchen) im privaten Reiseverkehr sind länderspezifisch zu erfragen. Konsultieren Sie die entsprechenden diplomatischen Vertretungen des oder der Länder in die Sie reisen möchten; auch der ADAC ist eine gute Adresse. Eine von der EU erstellte Liste von Drittländern enthält Staaten (z.B. Schweiz, Norwegen), in denen der Tollwutstatus dem der EU entspricht.  Bei der Wiedereinreise Ihres Haustieres aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit die gleichen Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen.  Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende  Anforderungen. Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>