Vollstreckung von Geldforderungen

Im Sachgebiet Vollstreckung werden die Forderungen des Landkreises Eichsfeld einschließlich der Abfallgebühren zwangsweise beigetrieben. Ebenso werden im Wege der Amtshilfe Forderungen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts und beliehenen Unternehmen, wie z. B. anderer Städte und Gemeinden, der Gebühreneinzugszentrale des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), der Handwerkskammern und Innungen, der Schornsteinfeger, etc. vollstreckt.

Aufgrund besonderer zwischenstaatlicher Regelungen können auch Forderungen ausländischer Gläubigerbehörden eingezogen werden.

Vollstreckungsverfahren

Das Vollstreckungsverfahren beginnt, nachdem die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und bestimmte privatrechtliche Forderungen erfolglos bleibt. Vollstreckungsmaßnahmen können in das bewegliche und unbewegliche Vermögen vorgenommen werden.

Dieses umfasst zum Beispiel:

  • Vollstreckung in bewegliches Vermögen (Pfändung von Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge)
  • Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (Pfändung von Arbeitseinkommen und Konten)
  • Vollstreckung in unbewegliches Vermögen (Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen)
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