Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe berät bei Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsfragen und wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit.

Zuständigkeit

Heilbad Heiligenstadt

Jugendamt

Aegidienstraße 24

Tel. 03606 650-5122

 

Worbis

Außenstelle Jugendamt

Friedensplatz 1

Tel. 03606 650-5182

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig, wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die jungen Menschen, bei Jugendlichen auch die Eltern, auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten und versteht sich als freiwilliges Angebot.

Zuständigkeit

Heilbad Heiligenstadt 
Jugendamt
Aegidienstraße 24
 
 Tel. 03606 650-5123
 
 Worbis
 Außenstelle Jugendamt
 Friedensplatz 1
 
Tel. 03606 650-5183, - 5184

 

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