Waffenwesen

Für den Umgang mit Schusswaffen und Munition ist in der Regel eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine, Waffenscheine und Europäische Feuerwaffenpässe dokumentiert. 

Weiterhin bedarf es einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum Waffenhandel.

Der Betrieb von ortsfesten Schießstätten ist erlaubnispflichtig. Ortsveränderliche Schießstätten  z. B. Schießgeschäfte auf Volksfesten benötigen eine einmalige Genehmigung und müssen die Aufnahme und Beendigung des Betriebes anzeigen.

Anträge und Informationen

Merkblatt Meldefristen (153,8 KiB)

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