Kita, Tagespflege und Willkommensbesuche

Fachberatung für den Bereich der frühkindlichen Pädagogik

Ziel ist es, in unserem Landkreis Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen vorzufinden, die für Kinder "GastGeber" guter Bedingungen sind. (Vgl. Kursbuch Sinnesförderung von Hedwig Wilken / Seite 21)

Anliegen ist stets jedem Kind mit Achtung zu begegnen und es in seiner Einzigartigkeit anzunehmen.

Im Mittelpunkt aller Aktivitäten und Angebote steht das Wohl der Kinder unserer Region. Prävention steht dabei vor Förderung.

Das zentrale Anliegen der Fachberatung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zur Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder im Rahmen einer inklusiven Pädagogik bietet die Fachberatung Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten bei Fragen zur kindlichen Entwicklung und Förderung an.

Die Fachberatung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wird kostenfrei, neutral, unabhängig und trägerübergreifend für alle Träger, LeiterInnen und Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen angeboten und kann vor Ort geleistet werden. Sie basiert auf der Freiwilligkeit der Ratsuchenden und versteht sich als Impulsgeber für Veränderungen und Weiterentwicklungen.

Unser Anspruch ist partnerschaftlich, vernetzend, offen, vertrauensvoll und individuell zu informieren und beraten, damit die Zusammenarbeit mit Eltern, Sorgeberechtigten, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Trägern und anderen Vernetzungspartnern weitergeführt und begonnene Prozesse stetig begleitet und vertieft werden können.

Zuständigkeit

Jugendamt
Aegidienstraße 19
37308 Heilbad Heiligenstadt

Heilpädagog/innen: 03606 650-5133, -5134, -5135

Erzieher/in und SI Mototherapeut/in: 03606 650-5137

 

Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten

Auf Antrag kann ein Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertagesstätte vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch (SGB II), Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. In allen anderen Fällen richtet sich eine etwaige Übernahme oder anteilige Übernahme nach der Einkommensgrenzberechnung. Anhand dieser erfolgt anhand der individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Unzumutbarkeitsprüfung.

Eine Übernahme ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung beim hiesigen Jugendamt möglich.

Übernahmefähig ist ausschließlich der Teilnahmebeitrag – nicht der mtl. Essensbeitrag. Die Kosten des täglichen Mittagessens stellen gegebenenfalls eine BuT-Leistung (Bildung und Teilhabe) dar und sind beim Jobcenter oder dem Sozialamt separat zu beantragen.

Zuständigkeit

Heilbad Heiligenstadt
Jugendamt
Aegidienstraße 24
 
Tel. 03606 650-5109
 
Worbis
Außenstelle Jugendamt
Friedensplatz 1
 
Tel. 036074 650-5139

Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein familienunterstützendes Angebot in Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zu zwei Jahren.

Das grundlegende Ziel der Kindertagesbetreuung ist die Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder sowie das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes an Tagespflegeplätzen.

Diese kann im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Kindertagespflege zeichnet sich durch hohe Flexibilität und durch eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen von bis zu 5 Kindern aus.

Vorteile der Tagespflege:

  • Betreuung im familiären Rahmen
  • Konstante Bezugsperson
  • Flexible und individuelle Betreuungszeiten

Welche Qualifikationen haben Kindertagespflegepersonen?

Im Landkreis Eichsfeld gibt es ein stetes am Bedarf ausgerichtetes Angebot an Tagespflegestellen. Allen Eltern, die eine Tagespflege für Ihre Kinder wünschen, soll ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden können. 

Die Tagespflegefachkraft bringt als Voraussetzung für Ihre Tätigkeit eine pädagogische Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungen auf dem Gebiet der Tagespflege mit und bildet sich auch weiterhin regelmäßig weiter. Die an der Ausübung einer Tagespflegetätigkeit interessierten Personen werden ausführlich zu den Inhalten, Aufgaben und Rahmenbedingungen einer solchen Tätigkeit beraten. Weiterhin wird durch das Jugendamt die Eignung der Tagespflegepersonen geprüft und die Pflegeerlaubnis ausgestellt.

Wer vermittelt Kindertagespflege?

Mit dem Leitgedanken „Junge Familien sind unsere Zukunft" wird dieses wichtige gesellschaftliche Anliegen durch die Fachberatung für den Bereich der frühkindlichen Pädagogik durch den Landkreis Eichsfeld (Jugendamt) aktiv und qualitativ hochwertig umgesetzt.

Zuständigkeit

Jugendamt
Aegidienstraße 19
37308 Heilbad Heiligenstadt

Heilpädagog/in: 03606 650-5135
Erzieherin und SI-Mototherapeutin: 03606 650-5137
Sachbearbeiter/in: 03606 650-5138

Willkommen im Landkreis Eichsfeld

   

Ein bisschen Mama,

ein bisschen Papa –

ganz viel Wunder!

 

Familien sollen sich im Landkreis Eichsfeld wohlfühlen. Deshalb möchten wir Sie besuchen, um Sie zur Geburt Ihres Kindes zu beglückwünschen.

Vielleicht fragen auch Sie sich:

  • Wie bewältigen wir den Alltag mit Kind?
  • Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?
  • Wo können wir Unterstützung und Beratung bekommen?
  • Was müssen wir tun, damit sich unser Kind wohlfühlt und gut entwickelt?

Kinder sind etwas Wunderbares und ein großes Glück für die ganze Familie. Die Anforderungen an junge Eltern sind in der heutigen Zeit sehr groß. Unterstützung für Eltern ist in vielfältiger Form vorhanden. Diese Hilfen zu kennen und bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, ist ein Zeichen besonderer Verantwortung.

Ganz nach dem Motto „Familien sind unsere Zukunft" werden Sie rund 4 Wochen nach der Geburt in einem Begrüßungsbrief auf ein Besuchsangebot aufmerksam gemacht. Sollten Sie in Heiligenstadt und Leinefelde wohnen, bekommen Sie sofort einen Termin für den Willkommensbesuch vorgeschlagen. Für die umliegenden Ortschaften besteht die Möglichkeit telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.

Neben einem kleinem Begrüßungsgeschenk und vielen Informationsmaterialien rund um die neue Lebenssituation, haben wir auch ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Probleme. Weiterhin unterstützen wir Sie gern beim Ausfüllen von Anträgen (z.B. Elterngeld).

Zuständigkeit

Jugendamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
 
Sozialpädagoge/in und Sozialmanager/in
Tel.: 03606 650-5143
 
E-Mail: landratsamt@kreis-eic.de
unter Angabe des Betreffs: Wilkommen
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